Was, liebe Spon-Schreiberlinge fĂ€llt euch an diesem Satz auf? Genau, er ist einem von euch aus der Feder geflossen. Und darum erklĂ€re ich es jetzt auch ganz langsam und zum Mitschreiben: Die Verben “fallen” und “fĂ€llen” sind, wiewohl sie Ă€hnlich klingen, von unterschiedlicher Herkunft und (aufgemerkt jetzt!) Bedeutung.
Merke: ein Urteil kann nicht fallen. Nicht um, nicht vom Baum und auch nicht auf die Nase. Es wird gefĂ€llt. Von einem Richter. Dabei handelt es sich, falls sich noch wer von euch erinnert, um eine Passivkonstruktion. (Beispiel: Aktiv: Der Mann kauft einen Apfel; Passiv: der Apfel wird von einem Mann gekauft – dieselbe Aktion aus unterschiedlichen Perspektiven.)
Ich hatte es schon einmal erwĂ€hnt und tue das gerne noch einmal: sowas kann man dudeln. Bei www.duden.de. Auch alleine und ohne meine Mithilfe. Macht das in Zukunft gefĂ€lligst! Sonst…*
FĂŒr die, die’s wirklich genau wissen wollen, hier die grammatikalischen Details:
- “fallen”, althochdeutsch “fallan” ist ein starkes Verb, bedeutet “durch seine Schwere aus einer bestimmten Höhe abwĂ€rts-, in Richtung Boden bewegt werden” und wird wie folgt konjugiert: fallen, fiel, gefallen. Das Perfekt wird mit “ist” gebildet.
- “fĂ€llen”, althochdeutsch “fellan”, ist ein schwaches Verb, steht fĂŒr “zu Fall bringen, umwerfen”, wird fĂ€llen, fĂ€llte, gefĂ€llt konjugiert, die Perfektbildung ist mit »hat«.
* Sonst muà ich mich halt wieder Àrgern.