Was, liebe Spon-Schreiberlinge fällt euch an diesem Satz auf? Genau, er ist einem von euch aus der Feder geflossen. Und darum erkläre ich es jetzt auch ganz langsam und zum Mitschreiben: Die Verben “fallen” und “fällen” sind, wiewohl sie ähnlich klingen, von unterschiedlicher Herkunft und (aufgemerkt jetzt!) Bedeutung.
Merke: ein Urteil kann nicht fallen. Nicht um, nicht vom Baum und auch nicht auf die Nase. Es wird gefällt. Von einem Richter. Dabei handelt es sich, falls sich noch wer von euch erinnert, um eine Passivkonstruktion. (Beispiel: Aktiv: Der Mann kauft einen Apfel; Passiv: der Apfel wird von einem Mann gekauft – dieselbe Aktion aus unterschiedlichen Perspektiven.)
Ich hatte es schon einmal erwähnt und tue das gerne noch einmal: sowas kann man dudeln. Bei www.duden.de. Auch alleine und ohne meine Mithilfe. Macht das in Zukunft gefälligst! Sonst…*
Für die, die’s wirklich genau wissen wollen, hier die grammatikalischen Details:
- “fallen”, althochdeutsch “fallan” ist ein starkes Verb, bedeutet “durch seine Schwere aus einer bestimmten Höhe abwärts-, in Richtung Boden bewegt werden” und wird wie folgt konjugiert: fallen, fiel, gefallen. Das Perfekt wird mit “ist” gebildet.
- “fällen”, althochdeutsch “fellan”, ist ein schwaches Verb, steht für “zu Fall bringen, umwerfen”, wird fällen, fällte, gefällt konjugiert, die Perfektbildung ist mit »hat«.
* Sonst muß ich mich halt wieder ärgern.