Firmenname “Not & Elend GmbH” ist irreführend |
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat am 12.08.2019 entschieden, dass die Firmenbezeichnung „Not & Elend GmbH“ irreführend ist und nicht in das Handelsregister eingetragen werden kann. Nach Auffassung der Richter wird mit dem Firmennamen der Eindruck erweckt, dass sich die Gesellschaft um Personen kümmert, die sich in „Not und Elend“ befinden. Tatsächlich betreibt das Unternehmen aber Spielhallen, Vergnügungs- sowie Gaststätten und handelt mit Lebensmitteln. |
Liebes OLG, wollt ihr eure Entscheidung nicht vielleicht noch einmal überdenken? Ich finde ja, die Namensgeber könnten ehrlicher nicht sein. (Komm zu uns zum Zocken und du verlierst Geld und Gut.)