Das “Fernseh-Experiment”, das einmal das Verbrechen und parallel die anschließende Gerichtsverhandlung sowohl aus der Perspektive des wegen Entführung ermittelnden und folternden Kommissars (Bjarne Mädl, brillant wie immer) und der des Strafverteidigers des Entführers (Klaus Maria Brandauer, überlebensgroß Brandauer, wie immer) zeigt.
Was ein Bohei im Vorfeld.
Wie banal in der Umsetzung.
Schirach ist inzwischen auf den Posten des Obersten Rechtsethikers der Republik abonniert und reitet feste seine selbst erzeugte Welle. Huiui, ein Sturm im Wassergläschen. Unnötig.
Die Antwort steht längst im Grundgesetz: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Folter ist im Rechtsstaat verboten.