Allohol – dassuhappichnochwszsagn

Am Highway stehen alle paar hundert Meter diese Schilder. Ich nehme allerdings an, dass nur Gedankenleser dort anrufen können. Denn woher soll man beim Blick auf ein Auto wissen, ob der fahrspurenkreuzende Mensch am Steuer gerade vor Glück berauscht ist oder vor Kummer außer sich, leicht- oder volltrunken, von Substanzen jedwelcher Art high oder ob er einfach nur gern Schlangenlinien fährt.

In den hiesigen Gesetzbüchern ahndet man “driving under the influence” (DUI). Feinste Abstufungen sind vorgesehen, nämlich “driving under intense influence” (DUII), “driving while intoxicated” (DWI), “operating while intoxicated” (OWI). Das ist nicht zu verwechseln mit “OVI”,  “operating a vehicle (while) impaired”! Weitere Kürzel sind in Planung, man darf gespannt sein. Im übrigen gilt man mit bis zu 0,8 Promille Blutalkohol von Rechts wegen als fahrtauglich. Richtige Könner sind wahrscheinlich imstande, bei ihrem Anruf sicher auch gleich den Dreibuchstabencode mit durchzugeben.

Ansonsten ist das auch wieder ein Beispiel für die hiesige Andere-Anschwärz-Kultur.

Add a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *

five × two =