Das Wahlamt München teilt mit, daß man mich gem. §18 Abs. 5 BWO in das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt München aufgenommen hat.
Dammit! Ich hatte ganz kurz gehofft, sie hätten meinen Antrag verschlampert und ich mich aus der Verantwortung gestohlen, eine wählbare Partei zu finden…
derr teutsche wahlbeamte verrrgisst nichts! niemals!