Vorgeschichte s. Blogpost: “Jemand muĂte Frau F. verleumdet haben…”
Heute wurde mir dieses (immerhin!) elektronische Schreiben zugestellt:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabe von Meldenummern erfolgt nur an in Deutschland ansĂ€ssige Unternehmen, da die im Ausland ansĂ€ssigen Unternehmen nicht den deutschen Meldebestimmungen der AuĂenwirtschaftsverordnung (AWV) unterliegen. Da hier in Deutschland offenbar keine Niederlassung oder BetriebsstĂ€tte des o.a. Unternehmens besteht, gehe ich davon aus, dass die Gesellschaft im Ausland ansĂ€ssig ist und möglicherweise in Deutschland lediglich ein Konto unterhĂ€lt. Zutreffendenfalls besteht hier nur eine etwaige Meldepflicht der das Konto fĂŒhrenden inlĂ€ndischen Bank. Sollten unsere Annahmen nicht zutreffen, bitten wir um entsprechende Mitteilung unter Darlegung der gesellschaftsrechtlichen Situation. Bis dahin haben wir die Weiterbearbeitung Ihres Antrags ausgesetzt.
Mit freundlichen GrĂŒĂen
gez.”
In einem einzigen Anschreiben alle Treffer im BankbeamtenschwĂŒlstigdeutschbingo! Meine Fresse! Euch soll doch der Blitz…
Ruhig Brauner! Gaaanz ruhig!