Vorgeschichte s. Blogpost: “Jemand mußte Frau F. verleumdet haben…”
Heute wurde mir dieses (immerhin!) elektronische Schreiben zugestellt:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabe von Meldenummern erfolgt nur an in Deutschland ansässige Unternehmen, da die im Ausland ansässigen Unternehmen nicht den deutschen Meldebestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) unterliegen. Da hier in Deutschland offenbar keine Niederlassung oder Betriebsstätte des o.a. Unternehmens besteht, gehe ich davon aus, dass die Gesellschaft im Ausland ansässig ist und möglicherweise in Deutschland lediglich ein Konto unterhält. Zutreffendenfalls besteht hier nur eine etwaige Meldepflicht der das Konto führenden inländischen Bank. Sollten unsere Annahmen nicht zutreffen, bitten wir um entsprechende Mitteilung unter Darlegung der gesellschaftsrechtlichen Situation. Bis dahin haben wir die Weiterbearbeitung Ihres Antrags ausgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.”
In einem einzigen Anschreiben alle Treffer im Bankbeamtenschwülstigdeutschbingo! Meine Fresse! Euch soll doch der Blitz…
Ruhig Brauner! Gaaanz ruhig!