Jemand mußte Frau F. verleumdet haben…

Ich will Geld von Deutschland nach Amerika überweisen. Von einem Firmenkonto aufs andere. Eine Angelegenheit von drei Minuten Online-Banking. Ein paar Zahlen eintippen, eine PIN. Fertig. Nein. Ganz anders.

Zunächst verlangt man von mir, einen “Antrag auf Mitteilung einer Meldenummer zur Abgabe von Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr” einzureichen. Auf daß man mir als nächstes eine achtstellige Nummer zuschicke, die ich ganz oben auf dem “Erstregistrierungsantrag zum Allgemeinen Meldeportal Statistik” eintragen soll. Ist dies geschehen, verheißt man mir Zugang zum eigentlichen Fomular für die “Abgabe von Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr”. Das muß ich ausfüllen, unterschreiben, zurückschicken. Wenn ich das alles brav erledige, teilt mir der zuständige Beamte eine Bestätigungsnummer zu. Die kann ich mir dann an den Hut stecken. Wenn das keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für alle Beteiligten ist, dann weiß ich nicht…

Nicht nur die Amis spinnen. Die Deutschen haben auch einen Hau!

Die Älteren unter den Lesern mögen sich noch an diesen Refrain von Reinhard Mey erinnern, mir will er heute gar nicht mehr aus dem Sinn gehen:

Ein Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars,
Zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars,
Dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt
Zum Behuf der Vorlage beim zuständ‘gen Erteilungsamt.

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