Die Sprache der Juristen jeder Nation zeichnet sich durch vermeintliche Kompliziertheit aus, dabei wollen sie einen Sachverhalt doch nur ganz unmißverständlich beschreiben. Eben wie der Geschäftspartner aus der Schweiz, in dessen Vertragsentwurf ich gestern folgende Preziose fand: “Die vorbehaltlose Annahme des Werkes führt nicht zum Dahinfallen der Konventionalstrafe.”
Juristisch
with
no comment