Wenn in Deutschland ein Kind aus der Schule heimkommt und berichtet, es sei vom Lehrer geschlagen worden, dann ist die Aufregung groß und es dürfte es um die berufliche Zukunft des Pädagogen schlecht bestellt sein.
Im Schulrecht von Texas (und weiteren 18 Bundesstaaten) ist “corporal punishment” ausdrücklich vorgesehen, wenn hierfür korrekt (d.h. ausschließlich für Schläge auf den Hintern) die vorgeschriebenen Instrumente (“spanking paddles”, rechts) mit dem Schulwappen verwendet werden. Aufgeregt wird sich in Elternhäusern nur, wenn die Blutergüsse von einem Schläger anderen Geschlechts zugefügt werden. Dann wird auch schon einmal das Gericht bemüht, denn das ist unrecht.
Meine Recherche hat, wenig überraschend, ergeben: Von den 19 Staaten sind 13 stramm republikanisch, 5 sind sogenannte “Swing States” (mal so, mal anders) und nur einer, New Mexico, ist “lean democrate”.
Ich mag naiv sein, aber ich finde, solche Paddles gehören nicht in die Schule, sondern auf die Folsom Street Fair (größtes Fetisch-Event der Vereinigten Staaten) – und dort haben sich nur gleichermaßen einverstandene Erwachsene verhauen, und niemand Heranwachsende.