Ich bin keine Querdenkerin der neuen Schule, aber ist eine polizeilich überwachte Verweilsverbotszone eine Infektionsschutzmaßnahme oder nur noch ein Ausdruck eines strafbewehrten Zustands der “besinnungslosen Betriebsamkeit”?

Ich bin keine Querdenkerin der neuen Schule, aber ist eine polizeilich überwachte Verweilsverbotszone eine Infektionsschutzmaßnahme oder nur noch ein Ausdruck eines strafbewehrten Zustands der “besinnungslosen Betriebsamkeit”?
